Teilnahmebedingungen

a) körperlich

  • Mindestgewicht des SEGWAY-Fahrers 30 kg
  • Maximalgewicht des SEGWAY-Fahrers 118 kg
  • Körpergröße: 1,45m bis  2,10m
  • volle Fahrtauglichkeit (nicht unter Alkoholeinfluß 0.00 Promille; keine Drogen, keine die Fahrtauglichkeit beeinflussenden Medikamente)
  • insbesondere keine Einschränkungen des Seh- und des Gleichgewichtsvermögens
  • Fähigkeit zum selbständigen, aufrechten Stehen ohne Gehhilfe
  • leider müssen wir Menschen, die herzinfarkt- oder schlaganfallgefährdet sind, von der Tour abraten
  • Leider müssen wir schwangeren Frauen grundsätzlich von der Tour abraten, die Teilnahme kann auf eigene Gefahr erfolgen, wenn sich die werdende Mutter dazu in der Lage sieht – zum Beispiel in den ersten Wochen der Schwangerschaft. Bei typischen Schwindelanfällen oder Blackouts sollte dennoch von der Teilnahme an der Tour Abstand genommen werden.
  • Leider können wir keine Rollstuhlfahrer mitnehmen.
  • Leider müssen wir auch Träger von Beinprotesen oder Armprotesen von der Tour abraten, die Teilnahme kann auf eigene Gefahr erfolgen, wenn sich der Betroffene dazu in der Lage sieht.

a) rechtlich

  • Es gilt neben der StVO die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) vom 06.06.2019. Diese Verordnung löste die bisher geltende „Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen aus dem Jahr 2009“ ab. Daraus ergibt sich eine Herabsetzung des Mindestteilnahmealters auf 14 Jahre und ein Wegfall der Pflicht zur Inhaberschaft einer Mofa-Prüfbescheinigung.
  • An einer SEGWAY-Tour darf dennoch nicht teilnehmen, wer die o. g. körperlichen Teilnahmebedingungen nicht erfüllt oder
  • wer als Inhaber einer Fahrerlaubnis einen Fahrerlaubnisentzug gerichtlich auferlegt bekommen hat oder
  • wer als Inhaber einer Fahrerlaubnis ein Fahrverbot auferlegt bekommen hat
  • Weiterhin ist die eigenhändige Unterschrift unter der Haftungsausschlußerklärung vor Beginn der Veranstaltung unbedingte Voraussetzung. Eltern zeichnen für ihre minderjährigen Kinder.

Sicherheitsregeln

  1. Sie müssen grundsätzlich an der Sicherheitseinweisung teilgenommen haben, bevor Sie an einer SEGWAY-Tour teilnehmen dürfen. Auch dann, wenn Sie bereits bei einem anderen Veranstalter eine SEGWAY-Tour unternommen haben oder sonst schon Fahrpraxis haben
  2. Wir tragen grundsätzlich Helme. Diese werden Ihnen von uns vor Fahrtantritt gestellt.
  3. Steigen Sie erst auf den SEGWAY auf, wenn das Signalkreuz in der Mitte der Plattform komplett grün aufleuchtet. Lassen Sie sich sicherheitshalber beim Auf- und Absteigen helfen.
  4. Steigen Sie während der Fahrt nicht grundlos und spontan ab, wenden Sie sich an den Tourguide, wenn Sie absteigen möchten.
  5. Lassen Sie bitte beide Füße auf der SEGWAY-Plattform, damit die Drucksensoren belastet werden. Fahren Sie nicht einbeinig. Der Segway könnte sich sonst ausschalten.
  6. Lassen Sie sicherheitshalber immer beide Hände am Lenker, fahren Sie bitte nicht freihändig.
  7. Fahren Sie vorsichtig an, lehnen Sie sich mit dem Becken und dem gesamten Oberkörper in einer Linie nach vorn. Zum Bremsen verlagern Sie Ihren Körperschwerpunkt wieder nach hinten, strecken Sie dabei die Arme, aber beugen Sie den Oberkörper nicht nach vorn. Üben Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit das Anfahren und das Bremsen, wenn Sie die Gelegenheit während der Einweisung bekommen. Sie bauen so ein Gefühl für das Fahrzeug auf.
  8. Zur Unfallvermeidung ist Rückwärtsfahren nicht erlaubt. Der SEGWAY wendet beim vollem Lenkereinschlag auf der Stelle und damit ist Rückwärtsfahren nicht notwendig.
  9. Während der SEGWAY-Tour sind die vom Tourguide vorgegebenen Verkehrsflächen zu nutzen. Fahrten außerhalb der Wege oder über die Wiese und ins Gelände nicht nicht erlaubt. Solches Verhalten wird als grob fahrlässig interpretiert.
  10. Den Anweisungen des/der SEGWAY-Tourguides ist bei Einweisung und während der Tour Folge zu leisten.
  11. Nach Abschluss der Tour ist der SEGWAY unaufgefordert an den Tourguide zurückzugeben.
  12. Bei technischen Störungen am SEGWAY, die sich durch ein Alarmsignal, Vibrationen und rot blinkenden Lichtern auf der Plattform bemerkbar machen, ist stehen zu bleiben (sofern es die Maschine nicht selbsttätig tut) und vorsichtig abzusteigen. Gehen Sie dabei immer nach hinten von der Plattform weg. Halten Sie sich nicht an der beweglichen Lenkstange fest, sondern lassen Sie diese unbedingt los. Zur Ergänzug: Die Technologie des SEGWAY ist in der Lage, bei Störungen die Balance bis zum letzten Augeblick zu halten und nicht umzufallen. Sollten Sie vom SEGWAY abspringen, fährt der SEGWAY maximal 2,50 m weiter, schaltet sich dann aus und fällt um.
  13. Die Benutzung von Mobiltelefonen (auch mit Headset) ist während der Fahrt auf dem SEGWAY untersagt. Als Benutzung wird – analog zur StVO – nicht nur das Telefonieren, sondern sämtliche andere Aktivitäten betrachtet. Das schließt ein, dass keine Fotos oder Videos mit eigenen Smartphonen während der Fahrt aufgenommen werden dürfen.

Haftungsausschluss

  1. Die Benutzung des SEGWAY sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten mit dem SEGWAY (auch Probefahrten) geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  2. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist nur mit zugelassenen SEGWAYS erlaubt. Diese Voraussetzung wird Ihnen vom Veranstalter gewährleistet. Achten Sie dennoch auf das jeweils gültige Versicherungskennzeichen und melden Sie vor Fahrtantritt, wenn Ihnen dazu etwas relevantes auffällt oder das Kennzeichen möglicherweise nicht vorhanden sein sollte.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch den Betrieb von Segways entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern die Schäden durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen verschuldet sind.
  4. Jeder Fahrer eines SEGWAY trägt auch im Rahmen der Veranstaltung/ Tour/ Probefahrt  die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  5. Jedem Fahrer eines SEGWAY obliegen dieselben Sorgfaltspflichten in Bezug auf Rücksicht und Voraussicht, wie im übrigen Straßenverkehr auch. Insbesondere bestehen auch Meldepflichten und Wartepflichten nach der Versachung von Schäden am Eigentum Dritter (z. B. abgefahrener Außenspiegel am abgeparkten Pkw).
  6. Kleinere Schäden am SEGWAY, wie kaputte Rücklichter oder Kratzer werden vom Veranstalter toleriert und ohne finanzielle Beteiligung des Teilnehmers ersetzt, sofern diese Schäden durch für Fahranfänger typische Handhabungsfehler verursacht worden sind (einfache Fahrlässigkeit).
  7. Für Personen- und Sachschäden, die durch grob fahrlässiges und regelwidriges Verhalten oder unsachgemäße Behandlung und/oder Überbeanspruchung des zur Verfügung gestellten SEGWAY verursacht worden sind, haftet der jeweilige Teilnehmer in voller Höhe selbst (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Teilnehmers)

Rücknahme & Stornierungen

► Allgemeine Hinweise – Segwaytouren sind „Draußen-Aktivitäten“. Nicht immer wird das Wetter an dem Tag ideal (= warm, trocken, sonnig) sein. Sie sollten wissen: Wir führen die Segwaytouren auch bei mäßiger Witterung, also auch bei Regen (ausgenommen unwetterartiger Dauerregen) durch. Kleiden Sie sich daher bitte der Witterung entsprechend und kommunizieren Sie das bitte in der Gruppe. Informieren Sie sich bitte vor dem Termin über die Wettervorhersagen und sprechen Sie sich mit uns ab.

► Kostenfreie Stornierungsgründe und Rückzahlungen
Diese sind: unwetterartiger Dauerregen mit Überschwemmungsgefahr, Stürme ab Windstärke 2, Schnee (Schneefall, Schneeglätte, Restschnee), Glätte allgemein, dichter Nebel mit Sichtweiten unter 50m, Frost und Temperaturen unter 6 Grad Celsius. Bei witterungsbedingtem Ausfall wird in der Regel ein Ausweichtermin vereinbart. Wird kein adäquater Ausweichtermin gefunden und die Stornierungsgründe liegen immer noch oder zum wiederholten Male vor (Undurchführbarkeit), stellen wir eine kostenfreie Rückzahlung in Aussicht.

► Kostenpflichtige Stornierungen/StornoStaffel
Stornierungen sind dann kostenpflichtig, wenn Sie bei bereits bestätigtem Auftrag und ohne dass die o. g. kostenfreienStornierungsgründe vorliegen, den Termin widerrufen. Hinter jeder Segwaytour steht ein respektabler logistischer und personeller Aufwand, wir haben folgende Regelungen getroffen, um Kosten für bereits getätigte Planungen (insbesondere unserer Partner) zu kompensieren:

  • 50% des Rechnungsbetrages bei Absage bis 14 Kalendertage vor dem Termin
  • 75% des Rechnungsbetrages bei Absage bis 7 Kalendertage vor dem Termin
  • 100% des Rechnungsbetrages bei Absage bis 2 Kalendertage vor dem Termin
  • 100% des Rechnungsbetrages bei Absage am Termin

Unser Tipp! Um Stornierungen zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, den avisierten Termin intern genau zu prüfen. Alternativtermine können auch im Vorhinein vereinbart werden.

►  Fehlende Teilnehmer am Veranstaltungstag. Bekommen wir unser Geld zurück?
Nein, wir bitten um Verständnis, dass wir die verbindlich vereinbarte Teilnehmerzahl berechnen, denn wir werden vertragskonform Segways in der richtigen Anzahl bereitstellen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Eine individuelle Beratung unserer Kunden ist uns sehr wichtig.

►  Weitere Informationen zu Preisen und Bedingungen können Sie hier herunterladen